Google haftet nicht für falsche Wegbeschreibungen

Geschrieben von am 20. Juni 2011 in Kategorie Web 2.0

Wenn eigene Fehler hohe Kosten nach sich ziehen, unterliegen zahlreiche Personen der Versuchung, andere Personen oder Unternehmen dafür haftbar zu machen. Vor allem in den USA ist diese Praxis gang und gebe: Immer wieder hört man von Fällen, in denen große Unternehmen von Verbrauchern verklagt werden – nicht selten mit der Absicht, hohe Entschädigungszahlungen zu erwirken.

Allerdings geht diese Strategie nicht immer auf. So hatte nun auch Google großes Glück, als eine Klage einer Frau erfolglos blieb. Die Frau hatte online mit Hilfe von Google Maps eine Fußgängerroute erstellt, die sich am Ende nicht als geeignet erwies: Sie kam auf einen Highway, wo sie unglücklicherweise von einem Fahrzeug erfasst wurde. Die hohen Behandlungskosten, die immerhin im sechsstelligen Bereich liegen, möchte sie von Google erstattet bekommen.

Wie bei Search Engine Land zu lesen ist, blieb die Klage erfolglos. Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass Google für diesen Fall zur Verantwortung gezogen werden kann. Wer nun annimmt, dass die Frau mit ihrer Klage nicht erfolgreich war, weil sie auf ihrer Tour besser hätte umsehen müssen, liegt falsch. Die Begründung des Gerichts geht in eine vollkommen andere Richtung. Im Wesentlichen kommt Google davon, weil der Service ganz offen und somit einem breiten Publikum zugänglich gemacht wird. Der Anklage stattzugeben könnte unzählige weitere Fälle heraufbeschwören und Google unbegrenzt haftbar machen.

Natürlich mag der Fall der Klägerin nicht gerade erfreulich sein. Die hohen Behandlungskosten könnten das finanzielle Ende bedeuten. Allerdings muss man sich ernsthaft fragen, ob Google wirklich haftbar gemacht werden kann. Nur weil eine Route von Google vorgeschlagen wurde, kann man nicht blind der Route folgen. Wer sich auf Straßen oder Wege begibt, muss grundsätzlich aufmerksam sein. Im Übrigen hatte Google selbst darauf hingewiesen, dass die Fußgängerrouten noch nicht vollständig ausgereift sind und teilweise Straßen vorgeschlagen werden, die über keine Gehwege verfügen.

Ganz neu ist diese Art von Gerichtsfall übrigens nicht. Man denke nur an Autofahrer, die gegen die Hersteller von Navigationssystemen geklagt haben, weil sie zu schnell gefahren sind und daraufhin Strafe zahlen mussten. Einige Autofahrer beriefen sich auf die Tatsache, dass ihre Navigationssysteme deutlich höhere zulässige Geschwindigkeiten anzeigten und man deshalb schneller als erlaubt gefahren sind. Allerdings gab es in diesem Bereich noch keine erfolgreiche Klage. Für die Richter war bisher immer klar, dass Autofahrer sowie auch alle anderen Verkehrsteilnehmer ihre Augen offen halten müssen. Die Nutzung eines Navigationssystems entbindet nicht davon, auf Verkehrsschilder zu blicken.

Via seo.at

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