Google Analytics als Abmahnfalle wegen Hamburgs oberstem Datenschützer?

Geschrieben von am 11. Januar 2011 in Kategorie Web 2.0

Datenschutz ist vor allem in Deutschland ein immens großes Thema. Erst waren es vor allem Blogger, die sich dieses Thema auf die Fahne geschrieben und über Unternehmen mit Datensammelwut berichtet haben. So wurde beispielsweise schon unzählige Male über Google und Facebook negativ berichtet. Politiker und Personen aus politisch nahen Kreisen sind mittlerweile auch auf dieses Thema gekommen. Fast keine Woche vergeht, in der nicht irgendein Politiker gegen ein Internetunternehmen wettert.

Vor allem die starke Involvierung der Politiker wirft ein ganz neues Licht auf das Thema. Häufig hat es den Anschein, als gehe es den Politikern nur um Aufmerksamkeit und die Gunst der Wähler. Große Unternehmen werden gerne an den Pranger gestellt – vielen Netzpersönlichkeiten geht dies mittlerweile soweit. Inzwischen gibt es sogar Blogger, die sich für die Unternehmen stark machen.

Ein Thema, das immer wieder für Schlagzeilen sorgt, ist Google Analytics. Vielen Datenschützern ist Google Analytics ein Dorn im Auge, was vor allem daran liegt, dass das Unternehmen IP-Adressen abspeichert. Einer der es auf Google so richtig abgesehen hat, ist der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Dieser Mann gibt alles, um Google klein zu machen – was ihm bisher allerdings nicht gelungen ist.

Wie Golem unter Berufung auf die FAZ schreibt, hat Google die Verhandlungen mit Hamburgs oberstem Datenschützer mittlerweile abgebrochen. Dieser reagiert entrüstet und droht nun mit einer Klage. Allerdings will er nicht nur gegen das Suchmaschinen-Unternehmen vorgehen. Auch Unternehmen, die Google Analytics auf ihren Webseiten einsetzen, müssen möglicherweise dran glauben. Caspar hat gedroht, ein großes Unternehmen in einem Musterprozess zu verklagen.

An die unzähligen Webseitenbetreiber, die auf Google Analytics zur Auswertung ihrer Webprojekte nutzen, scheint Caspar wohl nicht zu denken. Sollte ein hohes Gericht feststellen, dass Google mit seinem Service gegen die in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen verstößt, könnte es zu einer gewaltigen Abmahnwelle kommen: Jeder noch so kleine Webmaster wird abgemahnt, weil Mitbewerber und Abmahnanwälte das große Geld riechen – um den Datenschutz geht es im Endeffekt gar nicht mehr.

Die zahlreichen Vorschläge, auf einen anderen Service auszuweichen, sind natürlich nur bedingt zu gebrauchen. Denn ob man seine Webprojekte nun mit Google Analytics oder einen anderen Service auswertet, macht am Ende meist keinen großen Unterschied. Andere Tools können wiederum ganz eigene Schwächen aufweisen. Da wäre es wohl einfach am besten, Herr Caspar würde eine große Schlappe kassieren, damit sich die Netzgemeinde wieder anderen Themen widmen kann.

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