Der Beschluss, des Bundesverfassungsgerichts, dass Wahlcomputer verfassungswidrig sind, scheint zweifelsfrei die Nachricht des Tages zu sein. Ganz egal welche Blogs man auch durchstöbert: Auf wirklich zahlreichen Seiten wird heute über dieses Thema berichtet und diskutiert. Dies soll für uns Grund genug sein, ebenfalls auf diesen Zug aufzuspringen und das Thema einmal zu beleuchten.
Zunächst einmal zur Sachlage. Ein Physiker sowie ein früherer Politikwissenschaftler hatten Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der vorangegangenen Bundestagswahl eingereicht. Die beiden Kläger sind der Meinung, dass diese Form der Wahl schlichtweg zu unsicher sei, weil die Wähler den Maschinen blind vertrauen müssten – letzten Endes hätten die Wähler keine Gewissheit dahingehend, dass ihre Stimmen tatsächlich als abgegeben gelten und in das Wahlergebnis einfließen.
Zudem waren die Wahlcomputer in die Kritik geraten, weil sie von zahlreichen Experten als unsicher eingestuft wurden. Laut „Spiegel Online“ soll beispielsweise der Chaos Computer Club bewiesen haben, dass entsprechende Manipulationen durchaus vorgenommen werden können.
Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Vormittag entschieden, dass die Wahlcomputer bei der Bundestagswahl 2005 nicht hätten eingesetzt werden dürfen. Weil aber keine Beweise einer Wahlmanipulation vorliegen, bleibt die Wahl gültig. Aufgrund der Mängel, die an den Wahlcomputern festgestellt wurden, sei laut Experten davon auszugehen, dass die Geräte bei der diesjährigen Bundestagswahl nicht eingesetzt werden.
Wie sehen das unsere Leser, seid ihr ebenfalls der Meinung, dass auf den Einsatz von Wahlcomputern lieber verzichtet werden soll? Habt ihr schon einmal an solch einem Automaten eure Stimme abgegeben?