Neues Gesetz: Messenger-Daten mit dem Staatstrojaner mitlesen

Geschrieben von am 23. Juni 2017 in Kategorie Allgemein

Terroristen und andere Kriminelle müssen auf irgendeine Weise miteinander kommunizieren. Zunehmend häufiger bedienen sie sich hierbei moderner Technologien. Besonders Messenger, wie z.B. WhatsApp, liegen dabei im Trend. Überraschend ist dies nicht, denn nachdem WhatsApp lange Zeit in der Kritik stand, führte der zu Facebook gehörende Messaging-Anbieter eine vergleichsweise starke Verschlüsselung ein. Diese Verschlüsselung stellt sicher, dass abgefangene Kommunikation nicht einfach mitgelesen werden kann, sondern erst aufwändig entschlüsselt werden muss.

Der Bundesregierung ist dies ein Dorn im Auge. Aus Angst, Geheimdienste und Ermittler könnten dadurch nicht schnell genug über terroristische Aktivitäten im Bilde sein, wurde diese Woche das „Trojaner-Gesetz“ im Bundestag verabschiedet. Trotz der Kritik von Datenschützern setzte sich die Regierung durch. Damit ist sichergestellt, dass die Geheimdienste und Ermittler schon bald die Messenger-Kommunikation potenzieller Krimineller überwachen darf.

In diesem Zusammenhang möchten wir anmerken, dass einige Bürger die Nachrichten, die mit dem Gesetzesbeschluss einhergehen, falsch verstehen. Keineswegs befinden sich deutsche Geheimdienste in der Lage, die Messenger-Kommunikation direkt zu überwachen – zumindest dann nicht, wenn eine Verschlüsselung besteht. Vielmehr sind Geheimdienste und Ermittler dazu berechtigt auf den Geräten ihrer „Opfer“ so genannte Staatstrojaner zu installieren. Derartige Software arbeitet versteckt im Hintergrund und soll heimlich Daten abfangen und übermitteln.

Hierfür muss es den Ermittlern jedoch erst einmal gelingen, die Geräte der Kriminellen zu erreichen und mit einem passenden Trojaner infizieren. Dementsprechend kann unter Umständen viel Zeit vergehen, bis wirklich ein Zugriff auf Daten möglich ist. Erschwerend kommt hinzu, dass derartige Schnüffelprogramme auf der Ausnutzung von unbekannten Sicherheitslücken aufbauen. Werden solche Lücken entdeckt und geschlossen, ist eine Überwachung nicht mehr möglich. Alles in allem ist daher fraglich, ob die von der Regierung genannten Ziele wirklich erreicht werden.

Kritiker verweisen auf die Schwachstellen in Betriebssystemen und Programmen, die das „Schnüffeln“ der Ermittler erst ermöglichen. Hiermit besteht zum einen die Gefahr, dass teuer entwickelte Trojaner schon nach kurzer Zeit nicht mehr funktionieren. Ein weiteres Risiko ist die gezielte Schaffung solcher Lücken, d.h. Software-Entwickler könnten unter Umständen bewusst schlampig handeln, damit Geheimdienste und Ermittler sich leichter tun, ihre Trojaner zu installieren.

Trotz dieser Nachteile erhält dieser Beschluss des Bundestags große Zustimmung. Deutlich wird hierbei, dass vioele Politiker und einige Rechtsexperten gerne mit zweierlei Maß messen. Gleich mehrere Richter haben sich öffentlich zum Beschluss bekannt und ihn gelobt. Dabei sind es gerade diese Rechtsexperten, die sich gerne und häufig gegen andere Maßnahmen (wie z.B. den Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr) aussprechen, weil sie ironischerweise genau darin eine Verletzung der Bürgerrechte sehen.

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