Segway: Fortbewegung 2.0 nun auch in Deutschland

Geschrieben von am 05. September 2008 in Kategorie Meinung

Im Grunde genommen ist der Segway Roller ein ganz alter Hut. Trotzdem dürften sich etliche Segway Fans darüber freuen, mit dem Roller nun endlich auch in Deutschland am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen – zumindest in einigen Bundesländern.

Wie „Tomshardware“ berichtet, darf der Segway i2 nun in den Bundesländern Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Hostein im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Allerdings wird vorausgesetzt, dass der Roller mit Klingel und Beleuchtung ausgestattet ist. Des Weiteren darf auch der Versicherungsschutz nicht fehlen: Wer sich mit einem unversicherten Segway auf die Straße wagt, begeht eine Straftat. So werden in Deutschland also Innovationen gefördert.

Wenn man es genau betrachtet, ist es schon fast ein Trauerspiel, dass wir so lange warten mussten, um unser Leben endlich um dem max. 20 km/h schnellen Luxusroller bereichern zu dürfen. Vermutlich ist die Zulassung auch nur der Tatsache zu verdanken, dass der Segway zukünftig von der Polizei eingesetzt werden soll. Wie würde das schließlich aussehen, wenn die modernen Cops mit ihren Segway i2 Rollern durch die Innenstädte schießen, während der Technikfreak den Polizisten nur neidvoll hinterblicken kann?

Wer in den besagten Bundesländern wohnt oder mit dem Gedanken spielt, die dortigen Straßen bzw. Gehwege unsicher zu machen, kann jetzt mit gutem Gewissen seinen eigenen Segway i2 bestellen – vorausgesetzt er verfügt über die 7.128 Euro, die man für das gute Stück auf den Tisch legen darf.

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